KfW-Programm: Energieeffizientes Bauen
Das KfW Kreditprogramm für alle, die Energie sparend Bauen und damit Budget und Umwelt schonen wollen.
Vorteile: • Günstige Zinsen • Zinssatz • Zinssatz wird für 10 Jahre festgeschrieben • Vorzeitige Rückzahlung auch in Teilbeträgen jederzeit kostenlos möglich • kombinierbar mit anderen öffentlichen Mitteln und KfW-Programmen
Wer wird gefördert? Jeder, der in den Neubau von Wohngebäuden sowie Ersterwerb investiert. Bauherren oder Erwerber von neuen Wohngebäuden zur Selbstnutzung oder Vermietung, z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Höhe der Förderung: 50.000 Euro je Wohneinheit, maximal 100 % der förderfähigen Kosten.
Wie wird gefördert? Sie erhalten langfristige, deutlich zinsverbilligte Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren
Was wird finanziert? KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2007) (153):
• Jahres-Primärenergiebedarf Qp und Tränsmissionswärmeverlust HT´max. 55 % der nach EnEV2007 zulässigen Werte und • Jahres-Primärenergiebedarf max. 40 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche AN • Passivhäuser werden in dieser Variante gefördert, wenn Jahres-Primärenergiebedarf max. 40 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche und Jahres-Heizwärmebedarf Qh max. 15 kWh pro m2 Wohnfläche
KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2007) (154):
• Jahres-Primärenergiebedarf Qp und Tränsmissionswärmeverlust HT´max. 70 % der nach EnEV2007 zulässigen Werte und • Jahres-Primärenergiebedarf max. 60 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche AN Zinskonditionen: Hier »
KfW-Programm [ 152 ]: Energieeffizientes Sanieren
Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden.
Dafür stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
• Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder • Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen
Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.
Zusätzlich zu den zinsgünstigen Krediten wird bei der Sanierung eines Gebäudes zum KfW-Effizienzhaus ein Teil der Darlehenschuld (Tilgungszuschuss) erlassen.
Die geplante energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus ist von einem Sachverständigen zu bestätigen.
Für die Baubegleitung, den Austausch von Nachtstromspeicherheizungen sowie die Heizungsoptimierung kann eine Sonderförderung in Form von Zuschüssen direkt bei der KfW beantragt werden.
Wer wird gefördert? Jeder, der in selbst genutzte oder vermietete Wohnimmobilien investiert.Neben der Sanierung ist auch der Ersterwerb eines sanierten Gebäudes (auch Eigentumswohnung) förderfähig.
Was wird finanziert?Gefördert werden Maßnahmen an Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser.
Wie viel Kredit gibt es? maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen. Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten vor Sanierung.
Tilgungszuschuss Bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus werden Tilgungszuschüsse wie folgt gewährt.
KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2007):
Mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen KfW-Effizienzhaus 70 wird ein Tilgungszuschuss von 12,5 % des Zusagebetrages gewährt.
KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV2007):
Mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen KfW- Effizienzhaus 100 wird ein Tilgungszuschuss von 5 % des Zusagebetrages gewährt
Wer ist als Sachverständiger zugelassen? Ein Sachverständiger im Sinne der Förderrichtlinien ist ein im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" oder vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zugelassener Energieberater oder eine nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) ausstellungsberechtigte Person.
Wir erfüllen diese Vorrausetzungen!
Programm [ 151 ]: Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen.
Es werden zwei unterschiedliche Standards gefördert:
KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2007)
KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen einen Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und einen spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT´) von höchstens 70 % der gemäß EnEV2007 zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus (EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten.
KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV2007)
KfW-Effizienzhäuser 100 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und den spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT´) von höchstens 100 % der gemäß EnEV2007 zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus (EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten.
Die Maßnahmen sowie das angestrebte energetische Niveau sind mit Antragstellung durch einen Sachverständigen wie uns zu bestätigen.
Ein Tilgungszuschuss wird gewährt, wenn das Erreichen des angestrebten KfW-Effizienzhaus Standards sowie die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen durch den Sachverständigen nachgewiesen wird (vergleiche Tilgungszuschuss).
Sofern zusätzlich eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen erfolgt, kann diese durch einen ergänzenden Zuschuss gefördert werden.
Programm 152: Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen
• Wärmedämmung der Außenwände • Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke • Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller • Erneuerung der Fenster • Einbau einer Lüftungsanlage • Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe mindestens der Klasse B.
KfW-Zinskonditionen: Hier »
|